Allgemeine Geschäftsbedingungen



Allgemeine Geschäftsbedingungen der Myoenergetik GmbH

Stand: 01.12.2024

  1. Geltungsbereich

1.1.      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für den gesamten Geschäftsbereich der MyoEnergetik GmbH, Haldenstrasse 4, 6006 Luzern («Auftragnehmerin»).

 

1.2.      Der Geschäftsbereich der Auftragnehmerin umfasst insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Myoenergetik® Massage Behandlungen, Massage Behandlungen sowie psychologische Dienste gemäss Vereinbarung zwischen den Parteien.

 

  1. Vertragsgegenstand

2.1.      Gegenstand der AGB

Diese AGB regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Auftragnehmerin und den natürlichen Personen, welche die angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen («Auftraggeberin»).

 

2.2.      Leistungsumfang

Der Leistungsumfang umfasst die im Rahmen der Buchung oder in einer Offerte festgelegten Dienstleistungen. Die Auftragnehmerin bietet insbesondere Behandlungen und Beratungen an, die teilweise von Kranken- und/oder Unfallversicherungen übernommen werden können, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

2.3.      Kostenübernahme durch Versicherungen

Die Auftraggeberin wird darüber informiert, dass:

  • eine Kostenübernahme durch Kranken- oder Unfallversicherungen möglich ist, wenn die erbrachte Dienstleistung den gesetzlichen Anforderungen und den Richtlinien der jeweiligen Versicherung entspricht;
  • die Auftraggeberin vor Inanspruchnahme der Dienstleistungen eigenverantwortlich klären muss, ob und in welchem Umfang ihre Versicherung die Kosten übernimmt;
  • die Auftragnehmerin auf Wunsch Rechnungen erstellt, die den Anforderungen zur Einreichung bei der Versicherung entsprechen.

 

2.4.      Verantwortung für Bezahlung

Unabhängig davon, ob eine Kostenübernahme durch eine Versicherung möglich ist, bleibt die Auftraggeberin verpflichtet, die vereinbarten Leistungen vollständig zu bezahlen. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie für die Erstattung durch Versicherungen.

 

2.5.      Leistungsänderungen

Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, die sich aus medizinischen oder organisatorischen Gründen ergeben, sind möglich und werden, soweit erforderlich, gesondert mit der Auftraggeberin abgestimmt. Solche Änderungen können zu einer Anpassung des Honorars führen.

 

2.6.      Vorrang der Sorgfaltspflicht

Die Auftragnehmerin erbringt die Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Berücksichtigung medizinischer und ethischer Standards. Dabei wird die sorgfältige Ausführung stets über die Anforderungen einer Kostenübernahme durch Versicherungen gestellt.

 

  1. Vertragsabschluss

3.1.      Zustandekommen des Vertrags

Ein Vertrag zwischen der Auftragnehmerin und der Auftraggeberin kommt zustande, sobald:

  • die Auftraggeberin telefonisch, schriftlich, persönlich oder online einen Termin bucht und die Auftragnehmerin diesen bestätigt;
  • die Auftraggeberin eine schriftliche Offerte der Auftragnehmerin ausdrücklich oder stillschweigend annimmt (z. B. durch Erscheinen zum Termin);
  • die Auftraggeberin eine Dienstleistung in Anspruch nimmt.

 

3.2.      Besondere Hinweise zum Vertragsabschluss

Die Auftraggeberin wird darauf hingewiesen, dass:

  • die von der Auftragnehmerin angebotenen Dienstleistungen keine medizinische Behandlung ersetzen und ergänzend oder präventiv wirken;
  • die Auftragnehmerin keine Heilversprechen abgibt;
  • für bestimmte Behandlungen (z. B. Schwangerschaftsmassagen) vorab ärztlicher Rat eingeholt werden sollte, falls Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit bestehen.

 

3.3.      Verantwortung der Auftraggeberin

Die Auftraggeberin ist verpflichtet, die Auftragnehmerin vor Beginn der Dienstleistung über gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, bestehende Schwangerschaften oder andere relevante Umstände zu informieren. Unterlässt die Auftraggeberin diese Information, haftet die Auftragnehmerin nicht für etwaige Folgeschäden.

 

3.4.      Vertragsbindung

Eine Terminbuchung gilt als verbindlich. Absagen oder Verschiebungen müssen gemäss den Regelungen in Ziffer 6 rechtzeitig erfolgen. Andernfalls behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, den vollen Betrag für die gebuchte Dienstleistung in Rechnung zu stellen.

 

3.5.      Kostengutsprache durch Versicherungen

Ein Vertragsabschluss erfolgt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme durch Kranken- oder Unfallversicherungen möglich ist. Die Auftraggeberin bleibt in jedem Fall verpflichtet, die gebuchten Dienstleistungen zu bezahlen.

 

  1. Pflichten der Parteien

4.1.      Pflichten der Auftragnehmerin

4.1.1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen.

 

4.1.2.   Die Auftragnehmerin bietet ihre Leistungen im Rahmen ihrer Qualifikation an und stellt sicher, dass alle Behandlungen und Beratungen nach anerkannten Methoden und ethischen Standards durchgeführt werden.

 

4.1.3. Die Auftragnehmerin gibt keine Heilversprechen ab und übernimmt keine Garantie für den Erfolg einer Behandlung.

 

4.1.4. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, eine Behandlung abzulehnen, wenn aus medizinischen, ethischen oder anderen Gründen Zweifel an der Durchführbarkeit bestehen.

 

4.1.5. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Hilfspersonen oder externe Fachkräfte hinzuzuziehen, sofern dies für die Auftraggeberin zumutbar ist.

 

4.2.      Pflichten der Auftraggeberin

4.2.1.   Die Auftraggeberin ist verpflichtet, der Auftragnehmerin vor Beginn der Behandlung oder Beratung wahrheitsgemäß und vollständig alle relevanten Informationen zu ihrem Gesundheitszustand mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere:

  • bestehende Erkrankungen,
  • gesundheitliche Einschränkungen,
  • Allergien,
  • chronische Beschwerden,
  • Verletzungen,
  • Schwangerschaften oder
  • die Einnahme von Medikamenten.

 

4.2.2. Diese Aufklärungspflicht dient der Sicherheit und Effektivität der vereinbarten Leistungen. Unterlässt die Auftraggeberin diese Information oder gibt sie unrichtige Auskünfte, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung für daraus resultierende Schäden oder Beeinträchtigungen.

 

4.2.3. Bei Änderungen des Gesundheitszustandes ist die Auftraggeberin verpflichtet, die Auftragnehmerin unverzüglich zu informieren, insbesondere wenn diese Änderungen für die geplanten Dienstleistungen relevant sind.

 

4.2.4. Die Auftraggeberin wird darauf hingewiesen, dass die Dienstleistungen der Auftragnehmerin keine ärztliche Behandlung ersetzen. Bei bestehenden gesundheitlichen Beschwerden sollte die Auftraggeberin vor Inanspruchnahme der Dienstleistungen ärztlichen Rat einholen.

 

4.2.5. Die Auftraggeberin hat sicherzustellen, dass sie pünktlich zu den vereinbarten Terminen erscheint. Verspätungen können dazu führen, dass die Behandlungszeit entsprechend verkürzt wird, ohne dass der Preis angepasst wird.

 

4.2.6. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, alle vereinbarten Honorare gemäss den Bestimmungen in Ziffer 5 zu begleichen, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang eine Versicherung die Kosten übernimmt.

 

4.2.7. Falls es während oder nach der Behandlung zu unerwarteten Reaktionen (z. B. Hautreizungen, Unwohlsein) kommt, ist die Auftraggeberin verpflichtet, die Auftragnehmerin unverzüglich darüber zu informieren.

 

  1. Preise, Abrechnung und Auslagenersatz

5.1.      Preise und Honorar

Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen sind auf der Website der Auftragnehmerin oder vor Ort einsehbar. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF) und sind von der Mehrwertsteuer befreit, soweit gesetzlich zulässig. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die angebotenen Dienstleistungen oder Preise jederzeit zu ändern. Änderungen werden der Auftraggeberin in geeigneter Weise (z. B. per Aushang oder auf der Website) bekannt gegeben und gelten für alle zukünftigen Buchungen.

 

5.2.      Übernahme durch Kranken- oder Unfallversicherungen

Sofern die erbrachten Leistungen von einer Kranken- oder Unfallversicherung übernommen werden können, ist die Auftraggeberin verpflichtet, dies der Auftragnehmerin vor der Leistungserbringung mitzuteilen. Die Auftragnehmerin stellt der Auftraggeberin eine Rechnung mit den erforderlichen Angaben aus, die zur Einreichung bei der Kranken- oder Unfallversicherung geeignet ist.

 

5.3.      Verantwortung für Zahlung

Unabhängig davon, ob die Kosten von einer Kranken- oder Unfallversicherung übernommen werden, bleibt die Auftraggeberin für die Bezahlung der Rechnung verantwortlich. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie für die Kostenübernahme durch Versicherungen.

 

5.4.      Zusätzliche Auslagen

Zusätzliche Auslagen, wie Kosten für ergänzende Materialien oder spezielle Anwendungen, werden separat in Rechnung gestellt und sind nicht in den regulären Preisen enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

 

5.5.      Honorar bei Leistungsänderungen

Falls es während der Leistungserbringung zu Leistungsänderungen kommt, die im Interesse der Auftraggeberin stehen (z. B. Anpassung der Behandlungsmethode), kann ein entsprechend angepasstes Honorar in Rechnung gestellt werden.

 

  1. Bezahlung und Verzug

6.1.      Zahlungsmodalitäten

Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich direkt nach der Leistungserbringung in bar, per EC- oder Kreditkarte oder auf Rechnung, sofern nicht anders vereinbart. Bei Abrechnung über eine Kranken- oder Unfallversicherung bleibt die Auftraggeberin weiterhin zur Vorleistung verpflichtet, bis eine Kostengutsprache vorliegt.

 

6.2.      Zahlungsfrist

Rechnungen der Auftragnehmerin sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

 

6.3.      Verzug

Falls die Auftraggeberin eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, gerät sie automatisch und ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs ist ein Verzugszins in Höhe von 5% p.a. geschuldet.

 

6.4.      Kein Einfluss auf Versicherungsansprüche

Ein Zahlungsverzug oder eine Ablehnung der Kostenübernahme durch eine Versicherung hat keinen Einfluss auf die Zahlungsfrist und die Verpflichtung zur Begleichung der Rechnung durch die Auftraggeberin.

 

 

6.5.      Unentschuldigtes Fernbleiben

Wird ein vereinbarter Termin von der Auftraggeberin nicht wahrgenommen und erfolgt keine rechtzeitige Absage (gemäss Ziffer 6.6), ist die Auftragnehmerin berechtigt, das vollständige Honorar für die vereinbarte Dienstleistung in Rechnung zu stellen.

 

6.6.      Stornierungsbedingungen

Eine Stornierung oder Verschiebung des Termins muss mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt erfolgen. Erfolgt die Absage nicht rechtzeitig, wird das Honorar für die vereinbarte Dienstleistung unabhängig des Verschuldens der Auftraggeberin in voller Höhe fällig.

 

6.7.      Verspätetes Eintreffen

Erscheint die Auftraggeberin verspätet zum vereinbarten Termin, verkürzt sich die Dauer der Dienstleistung entsprechend, um die nachfolgenden Termine nicht zu beeinträchtigen. Das Honorar bleibt in voller Höhe geschuldet. Eine Verlängerung der Behandlungszeit ist nur möglich, wenn der Terminplan der Auftragnehmerin dies erlaubt und wird entsprechend zusätzlich berechnet.

 

  1. Reklamation und Haftung

7.1.      Die Auftragnehmerin führt die vereinbarten Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen aus. Es wird ausdrücklich kein bestimmter Erfolg geschuldet.

 

7.2.      Reklamationen bezüglich der erbrachten Dienstleistungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach der Leistungserbringung, schriftlich gemeldet werden.

 

7.3.      Haftungsausschluss

Die Auftragnehmerin haftet ausschliesslich für Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht werden. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden oder leichte Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

7.3.      Keine Garantie für Erfolg

Die Auftragnehmerin schuldet keinen bestimmten Erfolg der Behandlung, da die Wirksamkeit von Massagen, therapeutischen Behandlungen und psychologischen Diensten von individuellen Faktoren abhängig ist.

 

7.4.      Eigenverantwortung der Auftraggeberin

Die Auftraggeberin trägt die Verantwortung, vorab einen Arzt oder eine Ärztin zu konsultieren, falls Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit einer Behandlung bestehen.

 

7.5.      Schäden aufgrund unvollständiger Angaben

Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die auf unvollständige oder falsche Angaben der Auftraggeberin zu ihrem Gesundheitszustand zurückzuführen sind.

 

7.6.      Unvorhersehbare Reaktionen

Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für unvorhersehbare körperliche oder psychische Reaktionen auf die durchgeführten Behandlungen, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen.

 

  1. Datenschutz

8.1.      Allgemeine Bestimmungen

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Auftraggeberin, insbesondere Gesundheitsdaten, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) sowie allen anderen anwendbaren Datenschutzvorschriften zu schützen. 

 

8.2.      Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Die Auftragnehmerin erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten der Auftraggeberin nur insoweit, als dies für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen erforderlich ist. Dazu gehören insbesondere: 

  • Kontaktdaten (z. B. Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  • Gesundheitsdaten, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind (z. B. Angaben zu Allergien, Schwangerschaft, medizinischen Beschwerden).

 

8.3.      Besonders schützenswerte Daten

Gesundheitsdaten gelten gemäss DSG als besonders schützenswerte Personendaten. Solche Daten werden ausschliesslich mit der ausdrücklichen Zustimmung der Auftraggeberin verarbeitet. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ein Widerruf kann jedoch die Erbringung der Dienstleistungen beeinträchtigen. 

 

8.4.      Zweck der Datenverarbeitung

Die erhobenen Daten werden ausschliesslich für folgende Zwecke verwendet: 

  • Planung, Durchführung und Abrechnung der vereinbarten Dienstleistungen
  • Kontaktaufnahme bei Rückfragen oder zur Klärung von Terminangelegenheiten
  • Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (z. B. Aufbewahrung von Rechnungsdaten gemäss den Vorschriften des Obligationenrechts).

 

8.5.      Datenweitergabe

Die Auftragnehmerin gibt personenbezogene Daten der Auftraggeberin nicht an Dritte weiter, es sei denn: 

  • Dies ist für die Vertragserfüllung erforderlich (z. B. Zusammenarbeit mit externen Fachkräften auf Wunsch der Auftraggeberin).
  • Die Auftragnehmerin ist gesetzlich dazu verpflichtet (z. B. auf Anordnung von Behörden oder Gerichten).

 

8.6.      Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Erfüllung des Vertragszwecks und der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Danach werden die Daten sicher gelöscht oder anonymisiert. 

 

8.7.      Rechte der Auftraggeberin

Die Auftraggeberin hat jederzeit das Recht: 

  • Auskunft über die von der Auftragnehmerin gespeicherten Daten zu verlangen
  • Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten zu verlangen
  • Die Löschung ihrer Daten zu verlangen, sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen
  • Die Verarbeitung ihrer Daten einzuschränken
  • Bei einer Datenschutzbehörde Beschwerde einzureichen, falls sie der Ansicht ist, dass ihre Datenschutzrechte verletzt wurden.

 

8.8.      Datensicherheit

Die Auftragnehmerin ergreift angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten und diese vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Missbrauch oder Zerstörung zu schützen. 

 

8.9.      Einwilligung zur Datenverarbeitung

Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen und die Zustimmung zu diesen AGB erklärt sich die Auftraggeberin ausdrücklich mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäss den vorstehenden Bestimmungen einverstanden. 

 

8.10.    Kontakt bei Datenschutzfragen

Fragen zum Datenschutz oder Anfragen bezüglich der Rechte gemäss Ziffer 8.7 können an folgende Kontaktadresse gerichtet werden: 

MyoEnergetik GmbH 

Haldenstrasse 4
CH-6006 Luzern
Schweiz

+41 79 555 89 89

bAUCCgMsARUDCQIJHgsJGAUHQg8E@nospam

 

  1. Änderungen

Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden zum Vertragsbestandteil, wenn die Auftraggeberin nicht innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme den geänderten Geschäftsbedingungen widerspricht.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

 

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1.    Diese AGB unterstehen Schweizer Recht.

 

11.2.    Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin.

 

01.12.2024, Version 1

 




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